Social Media: Rechtssicher bei Facebook, Twitter und Co.

Bei Social-Media-Angeboten sind Rechte und Pflichten zu beachten
Beim Posting in Social-Media-Kanälen sind Rechte und Pflichten zu beachten

Posten, twittern, liken – das Social Web bietet auch Kirchengemeinden eine schnelle und direkte Kommunikation zu ihren Gemeindemitgliedern. Doch bevor die Social-Media-Präsenz online geht, müssen einige rechtliche Dinge beachtet werden.

1. Impressumspflicht

Jede Social-Media-Präsenz und Webseite, auf denen Texte und Bilder eingestellt werden, unterliegen der  Impressumspflicht. Dazu gehören Präsenzen innerhalb von Facebook, Twitter, Google+ oder Youtube. Da ein Impressum von der Person, der Institution und deren Tätigkeit abhängig ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das Impressum zu gestalten.

2. Inhalt eines Impressums

Die Pflichtangaben für ein Impressum für Kirchengemeinden ergeben
sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag
(RStV)
. Nach § 5 TMG sind erforderlich:

  • Name des Dienstanbieters
  • Rechtsform
  • Adresse (ladungsfähige Anschrift,kein Postfach)
  • Vorname, Name des Vertretungsberechtigten
  • Kontaktdaten (Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post)
  • E-Mail-Adresse (zwingend!)
  • Telefonnummer (nicht zwingend, aber anzuraten)
  • Faxnummer (wenn vorhanden, anzuraten)
  • Sofern vorhanden (z.B. bei einer gGmbH): Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts- Identifikationsnummer

Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Außerdem sind nach § 55 Abs. 2 RStV für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zusätzlich erforderlich:

  • Verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte (Name, Anschrift der Redaktion)

3. Musterimpressum

Die einzelnen Kirchengemeinden ordnen und verwalten in der Regel ihre Angelegenheiten selbstständig. Hier eignet sich folgendes Musterimpressum:

Die ______________________ (Name der Kirchengemeinde) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in ______________________ (Ort) und wird durch den Kirchenvorstand vertreten.

  • Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
  • Verantwortlicher (Vor-/Nachname)
  • Telefon
  • Telefax
  • E-Mail

Hinweis: Das Impressum lässt sich auf der Facebook-Fanpage einstellen oder darauf verlinken, sofern bereits ein entsprechendes Impressum auf der Webseite der Kirchengemeinde vorhanden ist. Die Agentur 247GRAD und eRecht24 haben die App „TABMAKER Imprint“ entwickelt, mit der sich kostenlos und schnell ein Impressum auf Facebook erstellen lässt.

4. Nutzung von Texten, Bildern und Videos

Bevor innerhalb der eigenen Social-Media-Präsenz Texte, Bilder und Videos verwendet werden, muss geklärt werden, ob ein Recht zur Veröffentlichung besteht. So gut wie alle fremden Texten, Grafiken,
Bilder und Videos sind durch das Urheberrecht geschützt. Für eine Veröffentlichung ist eine Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich. Das gilt insbesondere für Profilbilder von Personen, die ein Recht am eigenen Bild haben. Ohne Erlaubnis dürfen Aufnahmen von Personen im Rahmen von öffentlich relevanten Ereignissen sowie Versammlungen oder Aufzügen verwendet werden.

5. Teilen von Vorschaubildern

Auch Vorschaubilder, die beim Teilen von Inhalten aus Links generiert werden, stellen „Vervielfältigungen“ und „öffentliche Zugänglichmachungen“ dar. Eine Einwilligung ist auch hier erforderlich.

6. Bilder aus Stockarchiven

Bei gekauften Bildern aus Stockarchiven, wie zum Beispiel Fotolia oder Istockphoto, müssen die Lizenzbedingungen der Stockarchive beachten werden. Diese verbieten in der Regel eine weitere Einräumung von Bildrechten gegenüber Dritten. Also ein gekauftes Bild bei Facebook zu posten, ist nicht erlaubt. Haftung für Nutzerbeiträge Beim Verlinken sowie Teilen von Textauszügen oder Vorschaubildern innerhalb von sozialen Plattformen ist die Kirchengemeinde für die Inhalte und Postings ihrer Nutzer verantwortlich. Eine Haftung besteht allerdings nur, wenn der Kirchengemeinde als Betreiberin der Social-Media-Präsenz die Rechtswidrigkeit hätte auffallen müssen. Eine Prüfung der verlinkten Inhalte sollte deshalb regelmäßig erfolgen und rechtsverletzende Postings von anderen Nutzern gelöscht werden.

7. Datenschutz bei Facebook

Zu beachten ist auch der mangelhafte Datenschutz, wie zum Beispiel die Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten. Die Inhalte auf Facebook-Fanseiten sind für jeden – auch für nicht registrierte Nutzer – sichtbar. Die Datenschutzerklärungen der Plattform-Betreiber sind oft unzureichend. Hier sollte gemeinsam mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Kirchengemeinde eine geeignete Datenschutzerklärung entwickelt werden.

8. Social-Media-Guidelines der evangelischen Kirche in Bayern 

Die evangelische Kirche in Bayern stellt ihren Mitarbeitenden Social-Media-Guidelines zur Verfügung, um ihnen die Arbeit in sozialen Netzwerken zu erleichtern und diese Medien im Namen der Kirche für Kommunikation und Verkündigung angemessen nutzen zu können. In den Guidelines geht es darum, Mitarbeitende zu unterstützen, wenn sie sich im Social Web engagieren. Sie bekommen Leitlinien an die Hand zu Fragen von Identifizierbarkeit und Transparenz, zu Verlässlichkeit und Verantwortlichkeit
sowie zu Relevanz und Umgangsformen. Auch zum Thema Datenschutz und zu rechtlichen Fragen geben die Internetregeln Auskunft. Die Guidelines sind abrufbar unter: https://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/landeskirche-verabschiedet-social-media-guidelines.php

9. Weitere Infos über die aktuelle Social-Media-Entwicklung

  • socialmedia-e.de
    Social-Media-Plattform der Landeskirche Hannovers mit Arbeitsmaterialien für Gemeinden und Institutionen, diesen Texten zum Download sowie aktuellen Tipps und Tricks
  • socialmedia.wir-e.de/
    Seite auf wir-e.de mit Anregungen, wie die Kommunikation über Social-Media-Kanäle funktioniert und was andere über (Kirche in) Social Media berichten
     
  • schwindt-pr.com
    Blog über die Kommunikation im Social Web mit Tipps und Tricks zur Nutzung von Facebook und Google+
     
  • allfacebook.de
    Blog rund um Facebook-Marketing, Analysen, Nachrichten und aktuelle Ereignisse über Facebook
     
  • social-sec.de
    Blog zum Thema Datenschutz und Sicherheit im Internet, insbesondere bei Social Media

Christian Zappe

Erschienen in: Gemeindebrief 04/2015

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